Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse im Rahmen der Abwägung als Entwurf beschlossen.
  2. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist aufgrund des Abwägungsergebnisses erneut durchzuführen.

Herr Desmarowitz stellt eingehend den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 vor. Durch die vorgesehene Umgestaltung wird die Eingangssituation zur Innenstadt deutlich verbessert. Mit der jetzigen Planung wurden die Anregungen und Bedenken der Anlieger und Träger öffentlicher Belange berücksichtigt und Belästigungen der Nachbarn minimiert.