Herr Stephan Selker demonstriert anhand einer Power-Point-Präsentation wie groß nach den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 21 „Koppelstraße West“ 3. Änderung der Baukörper werden könnte, wenn die Festsetzungen maximal ausgenützt würden. Ausdrücklich bezieht er sich jedoch dabei nicht auf den tatsächlich zur Beschlussfassung anstehenden Entwurf, sondern auf den Plan der Offenlegung, der weitergehende Festsetzungen hatte.