Um die Gesamtsanierung der Scheune des Kuhlhoffs zu finanzieren wird die Verwaltung beauftragt, das Antragsverfahren für die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm des GLL zu stellen, mit der Zielführung -vorbehaltlich der weiteren Beschlüsse- die Maßnahme aus Mitteln des Konjunkturprogramms und Mitteln des GLL durchzuführen.
Die
Samtgemeinde Fürstenau hat für die Sanierung der Scheune des Kuhlhoffs
insgesamt 120.000,00 € aus dem Konjunkturprogramm für die Gemeinde (Kuhlhoff
Scheunensanierung) zur Verfügung gestellt.
Da mit
diesen Mitteln nur eine Teilsanierung im Rahmen eines ersten Bauabschnitts
möglich ist, sind Gespräche mit der Samtgemeinde Fürstenau und dem GLL geführt
worden, mit dem Ziel, die Mittel aus dem Konjunkturprogramm durch dörfliche
Infrastrukturmaßnahmen des GLL zu erweitern. In den geführten Gesprächen ist
seitens des GLL mitgeteilt worden, dass aus den Mitteln des GLL für die
Scheuensanierung durchaus bis zu 100.000,00 € zur Verfügung gestellt werden
könnten und die Mittel des Konjunkturprogramms würden als gemeindliche Mittel
der Gegenfinanzierung betrachtet.
Vor diesem
Hintergrund können bei einer Kopplung der Maßnahme Konjunkturprogramm und
Mittel des GLL bis zu 220.000,00 € zur Verfügung stehen. Derzeit erfolgt eine
Abstimmung mit dem Kuhlhoff e. V. und dem Architekten Flehr, um möglichst
passgenau die Gesamtmaßnahme vor dem Hintergrund der Förderprogramme und
Fördermittel abzustimmen. Ziel ist es, bis Ende August ein abgestimmtes Raum-
und Kostengerüst vorzuhalten, um dieses mit dem GLL und der Samtgemeinde
Fürstenau verbindlich abzustimmen, damit auf dieser Basis der entsprechende
Förderantrag beim GLL gestellt werden kann. Sollten die Anträge weiterhin
positiv verlaufen, muss noch im Jahr 2009 im Rahmen der Haushaltsabwicklung ein
Nachtragshaushalt aufgestellt werden, der auf der einen Seite Einnahmen in Höhe
von 220.000,00 € aus den beiden Programmen aufzeigt und gleichzeitig die
entsprechenden Ausgaben ebenfalls bindet.
Folgender
vorläufiger Zeitplan ist als angezeigt zu sehen:
- Abstimmung
innerhalb der Gemeinde über die Baumaßnahme bis zum 25.08.
- Abstimmung
mit dem GLL bis zum 15.09.
- Antragstellung
GLL bis zum 25.09.
- 01.10. : Antrag
auf vorzeitigen Maßnahmebeginn beim GLL
- Nach der Genehmigung
des vorzeitigen Maßnahmebeginns, sofortiger Bauantrag
- nach
Baugenehmigung und der Bewilligung sofortiger Baubeginn im Dezember 2009
mit entsprechenden Ausschreibungen
- Fertigstellung
der Baumaßnahme bis 01.08.2010
- Fertigstellung
des Verwendungsnachweises in Abstimmung mit dem GLL und der Samtgemeinde:
15.09.2010
Bürgermeister
Tolsdorf erklärt, dass sich die Planungen etwas verzögert haben und somit der
ursprüngliche Zeitplan nicht mehr passt. Die Kosten belaufen sich nunmehr auf
ca. 250.000 €. Er hofft, dass der endgültige Beschluss noch m Dezember 2009
gefaßt wird.
Herr Hagen
macht noch einmal deutlich, dass keine Möglichkeit besteht, „dieses“ Geld aus
dem Konjunkturprogramm in andere Maßnahmen wie z. B. den Straßenbau zu
investieren. Auch wäre der erforderliche Ausbau der Scheune mit Eigenmitteln
der Gemeinde / Samtgemeinde nicht finanzierbar.
Herr
Nyenhuis betont, dass durch den Scheunenausbau der Bildungsbetrieb und die
Jugendpflegeangebote gefestigt werden, immerhin sind hier ca. 4.000
Besuchertage zu verzeichnen. Nach Abschluss der Ausbaumaßnahme Scheune könnte
über eine weitere Nutzung des dann entlasteten Haupthauses sprechen, wie z. B.
einer Nutzung durch gemeindliche Vereine o. ä.
Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):