Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 15

Um die Gesamtsanierung der Scheune des Kuhlhoffs zu finanzieren wird die Verwaltung beauftragt, das Antragsverfahren für die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm des GLL zu stellen, mit der Zielführung -vorbehaltlich der weiteren Beschlüsse- die Maßnahme aus Mitteln des Konjunkturprogramms und Mitteln des GLL  durchzuführen.


Die Samtgemeinde Fürstenau hat für die Sanierung der Scheune des Kuhlhoffs insgesamt 120.000,00 € aus dem Konjunkturprogramm für die Gemeinde (Kuhlhoff Scheunensanierung) zur Verfügung gestellt.

Da mit diesen Mitteln nur eine Teilsanierung im Rahmen eines ersten Bauabschnitts möglich ist, sind Gespräche mit der Samtgemeinde Fürstenau und dem GLL geführt worden, mit dem Ziel, die Mittel aus dem Konjunkturprogramm durch dörfliche Infrastrukturmaßnahmen des GLL zu er­weitern. In den geführten Gesprächen ist seitens des GLL mitgeteilt worden, dass aus den Mit­teln des GLL für die Scheuensanierung durchaus bis zu 100.000,00 € zur Verfügung gestellt werden könnten und die Mittel des Konjunkturprogramms würden als gemeindliche Mittel der Gegenfinanzierung betrachtet.

Vor diesem Hintergrund können bei einer Kopplung der Maßnahme Konjunkturprogramm und Mittel des GLL bis zu 220.000,00 € zur Verfügung stehen. Derzeit erfolgt eine Abstimmung mit dem Kuhlhoff e. V. und dem Architekten Flehr, um möglichst passgenau die Gesamtmaßnahme vor dem Hintergrund der Förderprogramme und Fördermittel abzustimmen. Ziel ist es, bis Ende August ein abgestimmtes Raum- und Kostengerüst vorzuhalten, um dieses mit dem GLL und der Samtgemeinde Fürstenau verbindlich abzustimmen, damit auf dieser Basis der entsprechende Förderantrag beim GLL gestellt werden kann. Sollten die Anträge weiterhin positiv verlaufen, muss noch im Jahr 2009 im Rahmen der Haushaltsabwicklung ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden, der auf der einen Seite Einnahmen in Höhe von 220.000,00 € aus den beiden Pro­grammen aufzeigt und gleichzeitig die entsprechenden Ausgaben ebenfalls bindet.

Folgender vorläufiger Zeitplan ist als angezeigt zu sehen:

  1. Abstimmung innerhalb der Gemeinde über die Baumaßnahme bis zum 25.08.
  2. Abstimmung mit dem GLL bis zum 15.09.
  3. Antragstellung GLL bis zum 25.09.
  4. 01.10. : Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn beim GLL
  5. Nach der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns, sofortiger  Bauantrag
  6. nach Baugenehmigung und der Bewilligung sofortiger Baubeginn im Dezember 2009 mit entsprechenden Ausschreibungen
  7. Fertigstellung der Baumaßnahme bis 01.08.2010
  8. Fertigstellung des Verwendungsnachweises in Abstimmung mit dem GLL und der Samtgemeinde: 15.09.2010

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass sich die Planungen etwas verzögert haben und somit der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr passt. Die Kosten belaufen sich nunmehr auf ca. 250.000 €. Er hofft, dass der endgültige Beschluss noch m Dezember 2009 gefaßt wird.

 

Herr Hagen macht noch einmal deutlich, dass keine Möglichkeit besteht, „dieses“ Geld aus dem Konjunkturprogramm in andere Maßnahmen wie z. B. den Straßenbau zu investieren. Auch wäre der erforderliche Ausbau der Scheune mit Eigenmitteln der Gemeinde / Samtgemeinde nicht finanzierbar.

 

Herr Nyenhuis betont, dass durch den Scheunenausbau der Bildungsbetrieb und die Jugendpflegeangebote gefestigt werden, immerhin sind hier ca. 4.000 Besuchertage zu verzeichnen. Nach Abschluss der Ausbaumaßnahme Scheune könnte über eine weitere Nutzung des dann entlasteten Haupthauses sprechen, wie z. B. einer Nutzung durch gemeindliche Vereine o. ä.


Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):