Beschluss: Kenntnis genommen

Die Ausführungen der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung für das Haushaltsjahr 2006 werden vom Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen.


Samtgemeindeoberamtsrat Weymann bezieht sich auf die Genehmigungsverfügung des Landkreises Osnabrück zum Haushalt 2005. Danach wurde die bisher vorgenommene Kürzung der freiwilligen Ausgaben als Konsolidierungsbeitrag anerkannt. Gleichzeitig wird jedoch eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an andere Mitgliedsgemeinden im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau für notwendig erachtet und auf die hohe Verschuldung gegenüber dem Landesdurchschnitt hingewiesen.

 

Da kaum noch Möglichkeiten zur Konsolidierung bestehen ohne an die Substanz zu gehen, bleiben nur noch die Bereiche Steuern und Schulden um nachhaltige Einnahmeverbesserungen bzw. Ausgabesenkungen herbeizuführen. Die Steuerhebesätze der Stadt Fürstenau liegen über den Landkreisdurchschnittshebesätzen, sind aber niedriger als die Landesdurchschnittshebesätze.

 

Ratsherr Ludlage erkundigt sich nach den Mehreinnahmen, die durch eine Steuerhebesatzerhöhung bei der Stadt Fürstenau verbleiben.

 

Von Samtgemeindeoberamtsrat Weymann wird dazu mitgeteilt, dass eine Hebesatzerhöhung umlagenneutral ist, die Mehreinnahmen also in voller Höhe der Stadt Fürstenau zugute kommen. Eine entsprechende Berechnung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.