Sitzung: 01.09.2005 Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: FG 20/014/2005
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2005 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
In § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 25.200 €
von 3.881.600 €
auf 3.906.800 €
erhöht,
die Ausgaben um 3.174.700 €
von 4.414.300 €
auf 7.589.000 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 3.149.500 €
von 532.700 €
auf 3.682.200 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 202.700 €
von 890.500 €
auf 1.093.200 €
erhöht,
in § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert die wesentlichen Positionen des I. Nachtragshaushaltsplanes und beantwortet Fragen zu einzelnen Haushaltsstellen. Anhand von Aufstellungen, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, werden von ihm die Berechnungsgrundlagen der Gewerbesteuerumlage und die bei der Stadt Fürstenau verbleibenden Gewerbesteuereinnahmen dargestellt.
Der Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: