Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

  1. Die Gemeinde wird rechtsseitig die Bäume an der Straße Schafsdrift, Ohrte, zurückschneiden; linksseitig sind die entsprechenden Grundstückseigentümer zum Rückschnitt aufzufordern.
  2. Für den Rückschnitt an der Alten Schulstraße, Ohrtermersch, sowie an den abzweigenden Straßen ist ein entsprechendes Angebot der Fa. Timmer einzuholen.
  3. An der Straße gegenüber Sievers, Ohrte, sind rechtsseitig die Bäume vor dem Graben zu entfernen.
  4. Am Flümberg, Hartlage, ist derzeit kein Handlungsbedarf gegeben.
  5. Auf dem Schockland sind in Abstimmung mit dem GLL, Herrn Sternitzke, einige Bäume zu entfernen; diese Maßnahme hat Priorität.
  6. Der Große Weg, Dalum, ist rechtsseitig zu entästen.
  7. Am Bekanntmachungskasten in Lonnerbecke wird keine Veranlassung gesehen, Eichen zu fällen; die Pflasterung dort ist „hochzuziehen“.
  8. Die durch die Linden an der Dalumer Straße hochgedrückte Pflasterung ist „hochzuziehen“.
  9. Die am Eichenweg vor dem Haus Fischer stehenden Eichen sind zu entästen.
  10. Der Weg am Regenrückhaltebecken Gewerbegebiet ist zu entästen; diese Maßnahme hat Priorität.
  11. Verschiedene Straßen beim Flugplatz in Vechtel sind zu entästen. Es soll von einigen Vechteler Landwirten evtl. eine „Schere“ angeschafft werden, sodass die Gemeinde ggf. einen entsprechenden Auftrag zum Entästen an diese vergeben könnte.

Während der Bereisung vor der Sitzung wurden verschiedene Straßen und Wege in Augenschein genommen:

-       Schafsdrift, Ohrte

-       Alte Schulstraße, Ohrtermersch

-       Straße gegenüber Sievers, Ohrte

-       Flümberg, Hartlage

-       Schockland, Bippen

-       Großer Weg, Dalum

-       Lonnerbecke – Bekanntmachungskasten

-       Dalumer Straße, Bippen

 

Auf Anfrage von Herrn Nyenhuis nach von Privatpersonen durchgeführten Holzungsmaßnahmen auch Gemeindegrundstücken, erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass es hierzu seinerzeit einen Grundsatzbeschluss gegeben hat, wonach dies nicht mehr gestattet werden soll. Er will sich aber noch einmal bzgl. Haftungsfragen an die Samtgemeinde Fürstenau wenden und einen Vertragsentwurf vorlegen, wie ihn die Forstverwaltung mit Privatpersonen schließt.


Der Straßen- und Wegeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):