Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 18

1.   Unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Osnabrück einen Zuschuss nach dem Kommunalen Sport-Investitionsprogramm bewilligt, fördert die Stadt Fürstenau die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Spielvereinigung Fürstenau und des Bürgerschützenvereins Fürstenau in der Höhe wie die Förderung durch den  Landkreis Osnabrück erfolgt.

Der Zuschuss für die Spielvereinigung Fürstenau beträgt maximal 17.000 € und für den Bürgerschützenvereins Fürstenau maximal 24.000 €.

 

2.  Da die Finanzierungsanteile der Stadt und der Verei9ne gegenseitig deckungsfähig sind, wird die Verwaltung beauftragt, im Falle einer Bewilligung durch den Landkreis mit den Vereinen über die Erhöhung ihres Anteils zu sprechen.


Beigeordneter Knocks äußert, dass die SPD-Fraktion es für gut hält, dass die Sportvereine seitens des Landkreises Osnabrück gefördert werden. Es wird jedoch für nicht gut empfunden, dass der Landkreis die Gemeinden und Städte finanziell hierbei in die Pflicht nimmt. Nach Meinung der SPD-Fraktion ist der Finanzierungsanteil der Stadt und der Vereine nach den Richtlinien gegenseitig deckungsfähig sein. Mit den Vereinen sollte ein Gespräch dahingehend geführt werden, dass bei einer Bewilligung ihr Finanzierungsanteil erhöht und der der Stadt Fürstenau gesenkt wird.


Nach Aussprache beschließt der Stadtrat einstimmig (18 Ja-Stimmen):