Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 252.900 €
von 5.259.100 €
auf 5.006.200 €
vermindert,
die Ausgaben um 2.904.200 €
von 5.682.300 €
auf 8.586.500 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 3.157.100 €
von 423.200 €
auf 3.580.300 €
erhöht,
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 23.000 €
von 1.745.100 €
auf 1.722.100 €
vermindert,
in § 2
den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
um 25.000 €
von 225.100 €
auf 200.100 €
vermindert,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 166.000 €
von 0 €
auf 166.000 €
erhöht,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann geht auf die Gewerbesteuerentwicklung 2009 ein, auf die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes, die schwierige finanzielle Situation und auf das fehlende Investitionsvolumen in Höhe von 600.000,-- €.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (18 Ja-Stimmen):