Der Vorsitzende teilt mit, dass die Genehmigung der Niederschrift St/StR/05/2008 vom 22.04.2008 zurückzustellen ist, da die Niederschrift noch nicht vorliegt.

 

Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift St/StR/01/2009 vom 18.06.2009 werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift genehmigt ist.