Stellv. Samtgemeindebürgermeister Hengelage erklärt, dass nach seiner Kenntnis die 7 to-Beschränkung am Hollensteder Kirchweg wieder angeordnet werden soll. Er teilt mit, dass es für den Hollensteder Kirchweg noch nie eine to-Beschränkung gegeben hat. Wenn eine Anordnung erfolgt, dann dürfe sie nicht nur für Teilbereiche gelten, sondern für den gesamten Weg von Hollenstede bis zum Marienstift sowie für alle weiteren Zufahrten.