Bei Bewilligung einer Bedarfszuweisung in Höhe von 460.000,00 € wird dieser Betrag entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2008 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau 275.000,00 €
Stadt Fürstenau 180.000,00 €
Gemeinde Bippen 5.000,00 €
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (28 Ja-Stimmen):