Die II. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden II. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 915.400 €
von 10.669.600 €
auf 11.585.000 €
erhöht,
die Ausgaben um 5.100.300 €
von 10.850.700 €
auf 15.951.000 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 4.184.900 €
von 181.100 €
auf 4.366.000 €
erhöht,
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 2.492.900 €
von 5.500.900 €
auf 7.993.800 €
erhöht,
in § 2
den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
um 70.700 €
von 413.100 €
auf 483.800 €
erhöht,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 450.000 €
von 195.000 €
auf 645.000 €
erhöht,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (28 Ja-Stimmen):