Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschriften werden nicht erhoben. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschriften SG/SGR/02/2009 vom 28.04.2009 und SG/SGR/03/2009 vom 23.06.2009 einstimmig (27 Ja-Stimmen) genehmigt sind.