Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Bei Bewilligung einer Bedarfszuweisung in Höhe von 460.000,00 € wird dieser Betrag entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2008 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                275.000,00 €

Stadt Fürstenau                                                180.000,00 €                         

Gemeinde Bippen                                                5.000,00 €

 


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: