Der beantragten Drehung der Firstrichtung um 90 ° wird zugestimmt. Es ist besonders darauf zu achten, dass die zulässige Gebäudehöhe nicht überschritten wird.


Für das Bauvorhaben der Eheleute Brockfeld im Ferienhausgebiet liegt ein Antrag auf Änderung der vorgeschriebenen Firstrichtung vor. Es soll eine Drehung der Firstrichtung um 90 ° erfolgen.

Bürgermeister Tolsdorf erläutert, dass diese Drehung im Hinblick auf die Nutzung von Solarenergie erforderlich ist und man darauf achten sollte, dass die im Bebauungsplan festgelegte Gebäudehöhe eingehalten wird.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):