Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift SG/SGR/01/2009 vom 26.03.2009 liegen nicht vor. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift einstimmig (30 Ja-Stimmen) genehmigt ist.

 

Die Genehmigung der Niederschrift SG/SGR/02/2009 vom 28.04.2009 wird zurückgestellt, da die Niederschrift noch nicht vorliegt.