Die Nelkenstraße in Fürstenau innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet IGS Fürstenau“ 3. Änderung (Gemarkung Fürstenau, Flur 7, Flurstücke 72/28, 72/33 und 72/12 tlw., insgesamt 182 m) wird dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 i. V. m. § 47 Ziff.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als „Ortsstraße“ gewidmet.
Widmungsbeschränkung
Das Flurstück 72/33, Gemarkung Fürstenau, Flur 7, ist nur für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr zugelassen.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Fürstenau.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (20 Ja-Stimmen):