Die Genehmigung der Niederschrift St/StR/05/2008 vom 22.04.2008 wird zurückgestellt, da die Niederschrift noch nicht vorliegt.

 

Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschriften St/StR/01/2008 vom 29.01.2008 und St/StR/08/2008 vom 09.12.2008 werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit diese Niederschriften genehmigt sind.