Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

Die Pommern-, Schlesien-, Ostpreußenstraße und das Teilstück „Am Goldberg“ zwischen der Ostpreußenstraße und der Schlesienstraße sollen mit einer 4 cm dicken AFB-Deckschicht einschl. notwendiger Vorprofilierung und beidseitigem Einbau einer gepflasterten Rinne und der Anpassung der vorhandenen Einläufe gem. Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros ibt ausgebaut werden, wenn die Anlieger in der im Juni durchzuführenden Anliegerversammlung zustimmen und die Arbeiten in diesem Jahr technisch durchführbar sind.


Die Straßen Pommern-, Schlesien- und Ostpreußenstraße sind noch nicht endgültig fertig gestellt und demzufolge auch noch nicht endgültig abgerechnet worden.   

 

Durch das Ingenieurbüro ibt (Herrn Kock) sind die Kosten für den Ausbau der Straßen unter Beibehaltung der jetzigen Straßenseitenränder in folgender Ausführung:

 

-       Überbau der Vorhandenen bituminösen Baustraße mit einer 4 cm dicken AFB- Deckschicht einschl. notwendiger Vorprofilierung

-       Beidseitiger Einbau einer 2-3 reihigen Rinne mit Betonsteinpflaster „Antik“

-       Anpassung der vorhandenen Einläufe

-       Mutterboden angleichen, einschließlich Raseneinsaat

-       Pflaster im Bereich der vorhandenen Einfahrten angleichen

-       Bordsteine setzen zur Sicherung der jetzt vorhandenen Beet- und Baumflächen

-       Erstellen von kleinen Pflasterflächen sofern gewünscht

-       Baumtore einschl. einer leichten Aufpflasterung im Fahrbahnbereich im Einmündungsbereich der Straßen

 

wie folgt, einschließlich Bauleitkosten, ermittelt  worden:

 

- Pommernstraße       22.000,- €

- Schlesienstraße        50.000,- €

- Ostpreußenstraße    51.000,- €

 

Teilstück „Am Goldberg“ Querverbindung zwischen Ostpreußen und Schlesienstr. 19.000,- €

 

Auf Vorschlag wurden vom Planer Kock die Kosten für den Ausbau der Straßen in Betonsteinpflaster ermittelt:

 

-Pommernstraße        34.500,- €

-Schlesienstraße         73.000,- €

-Ostpreußenstraße     81.000,- €

 

Teilstück „Am Goldberg“        30.000,- €

 

Der Planer Kock weist darauf hin, dass Schwarzdecken zurzeit im Preisniveau sehr günstig liegen und in den letzten Jahren vermehrt auch in Wohngebieten verbaut wurden. Er erklärt den Anwesenden die von ihm vorgeschlagene Ausbauweise. Die Schwarzdecke wird beidseitig mit einer gepflasterten Rinne eingefasst, was vorteilhaft für die Kante der Schwarzdecke ist und dem Gesamteindruck zu Gute kommt.

 

Beigeordneter Bertke weist darauf hin, dass bei Ausführung in Schwarzdecke keine Verkehrsberuhigung eingebaut werden kann. Er empfiehlt bei den Durchgangsstraßen Verkehrsberuhigung.

 

Planer Kock weist auf die von ihm zur Verkehrsberuhigung eingeplanten Baumtore hin. Außerdem haben beide Durchgangsstraßen in der Mitte eine Verschwenkung. Da es sich bei beiden Straßen um keine langen Straßenteilstücke handelt, empfiehlt der Planer keine weitere Verkehrsberuhigung einzubauen.

 

Es entsteht eine Diskussion, ob die Straße jetzt im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme in Grafeld und Lindlage durchgeführt werden soll oder ob noch in Ruhe überlegt werden soll, wann und wie ausgebaut wird.

 

Der Planer Kock sieht in der Ausführung terminlich keine Probleme.

 

Stellv. Bürgermeister Wolting spricht sich für den Ausbau in Schwarzdecke zum jetzigen Zeitpunkt aus, da der Planer hinsichtlich der Bauausführung keine Probleme sieht.  

 

Bürgermeister Brandt schlägt vor,  nach dem Ausschreibungsergebnis für die Straßen in Grafeld und Lindlage eine Anliegerversammlung vor Ort durchzuführen, um dort  auch die auf die Anlieger zukommenden Kosten zu benennen. Sollten die Anlieger vor Ort für den Ausbau stimmen, wird die Angelegenheit zur Beschlussfassung den Gremien wieder vorgelegt werden.

 

Beigeordneter Bertke  spricht die von der Samtgemeinde vorgeschlagene Eckgrundstücksregelung mit 60 % an. Außerdem beschäftigt ihn die Frage, wie mit den sechs Grundstücken am Fienenmoorweg umgegangen werden soll.

 

Bürgermeister Brandt verweist auf die zurzeit vorliegende gültige Satzung, nach der die Eckgrundstücke entsprechend den Straßenlängen anteilsmäßig veranlagt werden.