Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

Der Samtgemeinde Fürstenau wird auf Grundlage der vorliegenden Planung gestattet, die Straße „Am Sonnenkamp“ auf ihre Kosten auszubauen bzw. den nordwestlichen Teil mit einem Buswendehammer zu überbauen.

Erschließungsbeiträge dürfen für diese Maßnahme weder von der Samtgemeinde Fürstenau, noch von der Gemeinde Berge erhoben werden.


Durch die Samtgemeinde Fürstenau ist die Verlegung der Bushaltestelle von der Antener Straße in den Bereich der Straße „Am Sonnenberg“ direkt in den Bereich der  Haupt- und Realschule geplant.  Ganz aktuell hat sich jetzt eine Veränderung ergeben, beim Haus Wiebols hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden, nunmehr besteht die Möglichkeit zum Grunderwerb für einen Fußweg neben der Straße. Dieser Fußweg wird dann im Rahmen der Ausbaumaßnahme neu angelegt.

 

Die Engstelle im Bereich Krümpelmann bleibt erhalten, damit die Busse sich nicht im Begegnungsverkehr entgegenkommen. Der Bus kann entweder im unteren oder im oberen Straßenbereich warten, um den Gegenverkehr durchzulassen. Die Engstelle ist somit zusätzliche Verkehrsberuhigung.

 

Beigeordneter Bertke ist erfreut, dass durch den zu tätigenden Grunderwerb ein Fußweg geschaffen werden kann. Dieses dient der Sicherheit der Kinder. Hinsichtlich der Fahrbahn gibt es unterschiedliche Auffassungen. Jede Engstelle ist seiner Ansicht nach ein zusätzlicher Gefahrenpunkt.  Weiter bemängelt Beigeordneter Bertke, dass die Einmündung in die Landesstraße keine Mittelinsel erhalten wird, Platz wäre ausreichend vorhanden. Da der Plan jedoch von verschiedenen Fachbehörden geprüft wurde, muss davon ausgegangen werden, dass dieser in Ordnung ist. Die Nutzung und weitere Entwicklung wird es zeigen. 

 

Bürgermeister Brandt weist auf die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses mit dem Zusatz der Detailverbesserungen hin, diese Detailverbesserungen sind durch die Möglichkeit der Anlegung des Fußweges entlang der Straße eingetreten.

 




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