Beigeordneter Bertke weist zu TOP Ö 8 darauf hin, dass die gestalterischen Festsetzungen festlegen, dass die Dachneigung zwischen 35 und 50 Grad betragen muss und nicht darf.  

 

Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt des öffentlichen Teils der Niederschrift werden nicht erhoben. Bürgermeister Brandt stellt fest, dass der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 1/2009 vom 18.02.2009 somit genehmigt ist.