Sitzung: 30.06.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: FG 20/005/2005
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2004 in Höhe von 3.959,58 € werden gemäß § 89 Abs. 1 NGO zur Kenntnis genommen.