Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 25

1.   Der Samtgemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 2004 (SGR. Nr. 2/2004, Pkt. 11) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Jahresverlust in Höhe von 159.834,68 € wird aufgehoben.

 

2.  Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2003

     für das Wirtschaftsjahr 2003 mit einem Jahresverlust in Höhe

     von                                                                          ./.     68.520,69 €

     abzüglich Ergebnisverwendung                              ./.     24.542,01 €

 

     Der Jahresverlust 2003 ist mit dem Gewinnvortrag 2002

     in Höhe von                                                                   251.371,07 €

 

     zu verrechnen.

 

     Der Gewinnvortrag für das Wirtschaftsjahr 2004

     beträgt somit                                                                 158.308,17 €       


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (25 Ja-Stimmen):