1. Der Samtgemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 2004 (SGR. Nr. 2/2004, Pkt. 11) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Jahresverlust in Höhe von 159.834,68 € wird aufgehoben.
2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2003
für das Wirtschaftsjahr 2003 mit einem Jahresverlust in Höhe
von ./. 68.520,69 €
abzüglich Ergebnisverwendung ./. 24.542,01 €
Der Jahresverlust 2003 ist mit dem Gewinnvortrag 2002
in Höhe von 251.371,07
€
zu verrechnen.
Der Gewinnvortrag für das Wirtschaftsjahr 2004
beträgt somit 158.308,17 €
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (25 Ja-Stimmen):