Sitzung: 14.05.2009 Straßen- und Wegeausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FG 65/006/2009
Die Nelkenstraße in Fürstenau innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet IGS Fürstenau“, 3 Änderung (Gemarkung Fürstenau, Flur 7, Flurstücke 72/28, 72/33 und 72/12 tlw., insgesamt 182 m) wird dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 i. V. m. § 47 Ziff.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als „Ortsstraße“ gewidmet.
Widmungsbeschränkung
Das Flurstück 72/33, Gemarkung Fürstenau, Flur 7, ist nur für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr zugelassen.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Fürstenau.
Der Straßen- und Wegeausschuss
empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):