Samtgemeindebürgermeister Selter gibt einen aktuellen Bericht über den derzeitigen Stand der Angelegenheit. Es ist ein selbständiges Beweisverfahren über neun Fragen/Tatsachen/Behauptungen angeordnet worden. Der Gutachter ist vom Landgericht Osnabrück bestellt worden, der wiederum einen Sachverständigen für Statik miteinbezogen hat. Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass, bevor die Frage 9 (Kann die IGS-Turnhalle aufgrund der eingetretenen Bauschäden derzeit für den Sportbetrieb genutzt werden?) nicht beantwortet ist, die IGS-Turnhalle nicht freigegeben wird.