Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

1.   Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau spricht sich für den Erhalt des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)“ – Aktenzeichen 303-81071, vom 03.02.2004, gültig ab 01.08.2005 und damit für das Abitur nach 13 Schuljahren an den Integrierten Gesamtschulen aus. Ziel ist es, die grundlegenden Bedingungen der Arbeit an der Integrierten Gesamtschule, namentlich die Bedeutung des Elternwillens sowie die integrative Arbeit zu erhalten.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen bildungspolitischen Prozeß des Landes Niedersachsen zu begleiten und bei Handlungsbedarf wieder vorzulegen.

 


Samtgemeindebürgermeister Selter trägt vor, dass sich der in der Tischvorlage vom 27.04.2009 erarbeitete Beschlussvorschlag geändert hat und der Samtgemeindeausschuss in seiner heutigen Sitzung folgende Empfehlung an den Samtgemeinderat ausgesprochen hat:

 

1.   Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau spricht sich für den Erhalt des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)“ – Aktenzeichen 303-81071, vom 03.02.2004, gültig ab 01.08.2005 und damit für das Abitur nach 13 Schuljahren an den Integrierten Gesamtschulen aus. Ziel ist es, die grundlegenden Bedingungen der Arbeit an der Integrierten Gesamtschule, namentlich die Bedeutung des Elternwillens sowie die integrative Arbeit zu erhalten.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen bildungspolitischen Prozeß des Landes Niedersachsen zu begleiten und bei Handlungsbedarf wieder vorzulegen.

 

Weiter geht Samtgemeindebürgermeister Selter auf das Konzeptpapier des Landes Niedersachsen ein, wonach an Integrierten Gesamtschulen und jahrgangsbezogenen Kooperativen Gesamtschulen das Abitur nach 12 Jahren vorgeschrieben wird. Am vergangenen Donnerstag, dem 23.04.2009, hat eine Demo der IGS Fürstenau mit 700 Teilnehmern stattgefunden. Auf dem Marktplatz in Fürstenau sind 2.000 Unterschriften übergeben worden mit dem Inhalt, das Abitur nach dem 13. Jahrgang abzulegen und die jetzige Arbeit von den Rahmenbedingungen erhalten bleiben soll.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (31 Ja-Stimmen):