Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 31

Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben nicht ändert,

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben um                                                   959.000 €

von                                                                                                4.541.900 €

auf                                                                                                 5.500.900 €

erhöht,

 

in § 2

den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht ändert,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,

 

in § 4                                                                                                             

den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht ändert,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (31 Ja-Stimmen):