Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben nicht ändert,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 959.000 €
von 4.541.900 €
auf 5.500.900 €
erhöht,
in § 2
den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht ändert,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht ändert,
in § 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (31 Ja-Stimmen):