1. Die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten am „Vosspäddken“ werden bis zur nächsten Wandersaison durch den Bauhof der Gemeinde Bippen ausgeführt.
  2. Die Beschilderung des „Vosspäddkens“ wird durch Mitglieder des Heimatvereins überarbeitet. Die Materialkosten trägt die Gemeinde Bippen.
  3. Mit dem Forstamt ist eine Beschilderung (Hinweis) bei größeren Fällarbeiten abzustimmen.

Bürgermeister Tolsdorf berichtet, dass ein Ortstermin mit Herrn Hollermann und dem Förster, Herrn Wieting, stattgefunden hat. Es wurde festgestellt, dass der Verlauf und die Beschilderung des „Vosspäddlkens“ überarbeitet werden muss. Der Unterhalt des „Vosspäddkens“ obliegt gem. eines Vertrages von 1968 der Gemeinde Bippen. Der Bauhof der Gemeinde Bippen sollte bis zur nächsten Wandersaison die erforderlichen Arbeiten ausführen.

Herr Hollermann führt weiter aus, dass für eine „Generalüberholung“ der Beschilderung ca. 500 – 1.000 € erforderlich sind. Diese Mittel stehen laut Bürgermeister Tolsdorf im Haushalt zur Verfügung.

Herr Brüwer regt an, dass das Forstamt bei größeren Fällarbeiten entsprechende Hinweisschilder für die Wanderer aufstellen sollte.


Der Jugend-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):