Die im Entwurf vorliegende Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen wird beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (30 Ja-Stimmen):
Die im Entwurf vorliegende Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen wird beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (30 Ja-Stimmen):