Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 30

1.   Für die Einrichtung der Atemschutzpflegestelle sind die Räumlichkeiten im Haus Hauptstr. 11/Voltlager Str. 2 A, langfristig anzumieten.

 

2.   Nach dem vorgelegten vorläufigen Grundriss ist die Atemschutzpflegestelle entsprechend einzurichten und auszustatten.

 

3.   Die überalterten Pressluftatmer einschließlich der Atemschutzmasken sind zu ersetzen.

 

 

 


Samtgemeindebürgermeister Selter erläutert die Notwendigkeit der Einrichtung einer Atemschutzpflegestelle. Im Vorfeld gab es einige Diskussionen um den Standort. Die dargestellte Möglichkeit ist mit dem Samtgemeindefeuerwehrkommando erarbeitet worden.

 

Von beiden Gruppensprechern wird ausgeführt, dass die Sicherheit und der Schutz der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Priorität haben.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (30 Ja-Stimmen):