Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Befangen: 1

Der Rat beschließt mehrheitlich (12 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme):

 

Der für die III. Baumaßnahme beantragte Zuschuss in Höhe von 100.000 € wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Anordnung und Anzahl der Toiletten mit dem Bauamt des Landkreises und dem Kultusministerium –Referat Tageseinrichtungen- abgestimmt sind und die Genehmigung des Bauamtes für die geplante Baumaßnahme erteilt wird.


Beigeordneter Brechmann nimmt gem. § 26 NGO vor Beginn der Beratung im Zuhörerraum Platz.

 

Die katholische Kirchengemeinde St. Servatius hat einen Antrag auf Bezuschussung der geplanten  Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen für den 3. Bauabschnitt, welcher die drei Gruppenräume nebst Flur und Garderobe sowie Sanitärräume umfasst, gestellt.

 

Im Bereich der Flure, der für jeden Gruppenraum vorhandenen Garderobe und Waschräume wird eine weitergehende Veränderung angestrebt, um diese Bereiche optisch großzügiger zu gestalten.

Im Bereich der Gruppenräume II und III soll statt der vorhandenen zwei Garderobenräume für beide Räume ein gemeinsamer Flur/Garderobenraum geschaffen werden, der die beiden Flure und die Garderobe III umfasst. Im Bereich des Gruppenraumes I soll ebenfalls die Zwischenwand entfernt werden.

Statt der vorhandenen drei Waschräume mit jeweils zwei Toiletten, soll der bisherige Waschraum der Gruppe  II unter Einbeziehung der Garderobe II zum WC mit behindertengerechter Ausstattung werden. Die verbleibenden zwei Sanitärräume sollen dann lediglich als Waschräume genutzt werden.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich laut Schätzung auf 134.427,76 €, wovon das bishöfliche Generalvikariat 33.600 € übernehmen wird. Der Zuschussantrag beläuft sich auf 100.000 €.

Laut Antrag soll der verbleibende Rest von 820,25 € aus dem Kindergartenhaushalt finanziert werden.

 

Bürgermeister Brandt trägt die Empfehlung des Verwaltungsausschusses vor, die besagt, der für die III. Baumaßnahme beantragte Zuschuss in Höhe von 100.000 € wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Anordnung und Anzahl der Toiletten mit dem Bauamt des Landkreises und dem Kultusministerium – Referat Tageseinrichtungen – abgestimmt sind und die Genehmigung des Bauamtes für die geplante Maßnahme erteilt wird.

 

Bürgermeister Brandt weist darauf hin, dass der Landkreis in 2007 der beantragten Nutzungsänderung mit dem bestehenden Plan zugestimmt hat.

 

Beigeordneter Bertke wirft ein, dass er in Erfahrung gebracht hat, dass sämtliche Bestimmungen im Hinblick auf Nebenräume in Kindergärten aufgehoben wurden und es diesbezüglich keine Vorgaben mehr gibt. Das bedeutet für ihn, dass die Gemeinden jetzt die Verantwortung für diese Dinge tragen. Im Bereich der Samtgemeinde Bersenbrück wird es auch heute noch für erforderlich gehalten, dass zu allen Gruppenräumen ein separater Toilettenraum gehört.

 

Bürgermeister Brandt weist darauf hin, dass das Kindertagesstättengesetz selber keine gesetzlichen Grundlagen enthält, welchen baulichen Anforderungen eine KiTa genügen muss. In den Durchführungsverordnungen gibt es Bestimmungen zur Größe der  Gruppenräume. Hierin steht, dass die Garderoben separat sein müssen, hinsichtlich der Toiletten gelten nur die Regeln der Nds. Bauordnung. Hier wird z.B. gem. § 48 NBauO eine behindertengerechte Toilette gefordert.  Die Voraussetzungen aller Durchführungsverordnungen werden eingehalten obwohl die Gemeinde Berge aufgrund des Modellkommunengesetzes hierzu nicht verpflichtet ist.  Auch der vierte Gruppenraum entspricht den Durchführungsverordnungen.  Weiter geht Bürgermeister Brandt darauf ein, dass der hier vorgestellte Umbauplan im Kindergartenausschuss gewachsen ist, er bittet deshalb die anwesende Kindergartenleiterin Frau Christiane Becker sowie den ebenfalls anwesenden Planer Bohmann um ihre Stellungnahmen.

 

Der Planer Bohmann weist darauf hin, dass alle Überlegungen aus der Entscheidung, im Bestand arbeiten zu müssen, entstanden sind. Die vorliegenden Pläne sind sowohl vom Kindergartenteam als auch im Bauausschuss der Kath. Kirchengemeinde positiv beschieden worden.

 

Kindergartenleiterin Frau Becker weist darauf hin, dass früher anders gebaut wurde, viele Mauern, die Kinder wurden im Eingangsbereich abgegeben. Heute stellt sich der Kindergarten offener, großzügiger und heller dar. Aus ihrer Sicht ist die zentrierte Toilettenanlage optimal und für alle Gruppen auf schnellstem Wege erreichbar. Zurzeit hat die Grüne Gruppe mit Kindern von 3 ½ Jahren den weitesten Weg zur Toilette. Probleme hat es hier nie gegeben. Die gemeinsame Toilette bietet dem Kindergartenteam die Möglichkeit, dass eine Kraft gleich mehreren Kindern behilflich sein kann. Frau Becker sieht in der Einrichtung einer zentralen Toilette die konsequente Trennung von den Waschräumen und somit die Trennung von Zahnbürste und Toilette.  In den Waschräumen gibt es zudem die Möglichkeit der Integration eines Matschraumes. Sie weist darauf hin, dass in einem Fürstenauer Kindergarten diesbezüglich gute Erfahrungen gemacht wurden.

Das Kindergartenteam spricht sich für die hier vorgelegten Umbaupläne aus.

 

Ratsherr Escher ist der Ansicht, dass er den hier vorgelegten Renovierungsmaßnahmen zustimmen kann, wenn das Kindergartenteam die Umbaupläne entwickelt hat und mit diesen gut leben kann. Ratsherr Sievers-Over-Behrens unterstützt diese Aussage.

 

Ratsherr Kamp geht darauf ein, dass auch der Bauausschuss der Kath. Kirchengemeinde sich mit den Plänen befasst hat und der Rat dem hier vorliegenden Plan zustimmen sollte.

 

Beigeordneter Bertke weist noch einmal darauf hin, dass der Kindergarten für 75 Kinder konzipiert wurde und für 95 Kinder auf Dauer nicht auskömmlich ist. Für ihn war klar, dass die vierte Gruppe nicht auf Dauer bleibt. Durch die vierte Gruppe ist das Konzept des Kindergartens durcheinandergeraten. Er würde gern noch die Meinung von Fachleuten zu den hier vorgelegten Umbauplänen hören.

 

Ratsherr Kamp bittet um Abstimmung nach Beschlussvorschlag.