Beigeordneter Bertke weist zu Pkt. Ö 9, Seite 5, 2. Absatz darauf hin, dass die Kosten der Entwässerung zum Bau des RRB zu 50 % von der Samtgemeinde getragen werden und nun nach neuem Beschluss die Grundstücke übertragen werden.

 

Den erwähnten Erschließungskosten beim Verkauf der Grundstücke sind die Einnahmen gegenüber zu stellen.

 

Beigeordneter Bertke stellt auf Seite 7, Pkt. Ö 12, 2. Absatz richtig, dass er diese Antwort aus seiner Erinnerung gegeben habe, richtig muss es heißen, von der Einkommensteuer verbleiben 15 % bei der Gemeinde, je 42,5 % erhalten Bund und Land.

 

Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt des öffentlichen Teils der Niederschrift werden nicht erhoben. Bürgermeister Brandt stellt fest, dass der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 6/2008 vom 17.12.2008 somit genehmigt ist.