Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 22

1.  Für die Kindergartenbedarfsplanung 2004 bis 2015 werden gem. § 13 Nieders. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) folgende Prozentsätze zu Grunde gelegt:

 

                                                  Dreijährige       20 % - wie bisher –

                                                  Vierjährige       75 % - neu –

                                                  Fünfjährige      90 % - wie bisher –

                                                  Sechsjährige   50 % - wie bisher –

 

2. Dem Jugend- und Kulturausschuss ist der Entwurf des Kindertagesstättenplanes 2004 bis 2015 für den Bereich der Stadt Fürstenau zur weiteren Beratung vorzulegen.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig (22 Ja-Stimmen):