1. Für die Kindergartenbedarfsplanung 2004 bis 2015 werden gem. § 13 Nieders. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) folgende Prozentsätze zu Grunde gelegt:
Dreijährige 20 % - wie bisher –
Vierjährige 75 % - neu –
Fünfjährige 90 % - wie bisher –
Sechsjährige 50 % - wie bisher –
2. Dem Jugend- und Kulturausschuss ist der Entwurf des Kindertagesstättenplanes 2004 bis 2015 für den Bereich der Stadt Fürstenau zur weiteren Beratung vorzulegen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (22 Ja-Stimmen):