Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 28

Die vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit Erlass vom 26.11.2008 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 550.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2007 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                305.000,00 €

Stadt Fürstenau                                                190.000,00 €

Gemeinde Bippen                                              55.000,00 €

Gemeinde Berge                                                         0,00 €


Nach kurzer Aussprache beschließt der Samtgemeinderat einstimmig (28 Ja-Stimmen):