Die vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit Erlass vom 26.11.2008 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 550.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2007 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau 305.000,00 €
Stadt Fürstenau 190.000,00 €
Gemeinde Bippen 55.000,00 €
Gemeinde Berge 0,00 €
Nach kurzer Aussprache
beschließt der Samtgemeinderat einstimmig (28 Ja-Stimmen):