Leopold Schulz erkundigt sich nach dem verbleibenden Anteil an der Einkommensteuer bei den Kommunen.

 

Auf die Frage wird wie folgt geantwortet:

Von gezahlten 100,00 € erhält die Gemeinde 16 % = 16,00 € wovon jedoch durch Umlagezahlungen 14,00 € wieder abgeführt werden müssen, so dass letztlich lediglich ca. 2,00 € der Gemeinde verbleiben.

 

Ein ausgeglichener Haushalt, so Klaus Elting, hört sich gut an, aber bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen  erhält die Gemeinde mit ihrem ausgeglichenen Haushalt nichts.

 

Bürgermeister Brandt weist darauf hin, dass die Verteilung der Bedarfszuweisung nach Fehlbedarfen berechnet wird. Ein Haushaltsfehlbedarf führt zur Genehmigungspflicht des Haushaltes, was erhebliche Einschränkungen im Bereich der freiwilligen Leistungen nach sich zieht.