Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

Der vorliegende Satzungsentwurf über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Berge (Straßenausbaubeitragssatzung) wird mit den Änderungen der Nutzungsfaktoren in § 6 (4) Ziff.1 und § 7 (1) Ziff. 2 Buchstabe e auf 1,1 sowie in § 6 (4) Ziff. 2 und § 7 (1) Ziff. 2 Buchstabe f) aa auf 1,2 beschlossen.


Zu TOP Ö 10 der Sitzung des Gemeindrates am 12.11.2008 ist u.a. beschlossen worden, die Straßenausbaubeitragssatzung hinsichtlich des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für  Gemeindestraßen von bisher 70 auf 50 % zu reduzieren.

Seitens der Samtgemeinde wird eine derartige Verteilung rechtlich kritisch gesehen. In diesem Zusammenhang hat die Samtgemeinde auch darauf hingewiesen, dass wegen geänderter Rechtsprechung eine generelle Überarbeitung der Satzung erforderlich ist, die in der Stadt Fürstenau und der Gemeinde Bippen bereits umgesetzt ist.

 

Die bisherige Satzung, eine durch die Samtgemeinde für die Gemeinde gefertigte Beschlussvorlage und eine Gegenüberstellung der bisherigen Satzung und der vorgeschlagenen Änderungen, in die die Reduzierung für Gemeindestraßen auf 50 % bereits berücksichtigt wurde, liegen den Ratsmitgliedern vor.

 

Es folgt eine Diskussion über die Festsetzung der Artzuschläge.