Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):

 

Die III. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Berge vom 06. September 2000 wird beschlossen.


Die Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Berge wird erforderlich, da das Bundesverwaltungsgericht die Regelung für sogen. „Kampfhunde“ in der niedersächsischen Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt hat.

 

Somit wird in § 3 "Steuermaßstab und Steuersätze" die Bezeichnung "Kampfhund" durch "gefährlicher Hund" ersetzt. Außerdem entfällt die Verpflichtung bei bestimmten Rassen zwingend einen Wesenstest durchzuführen.