Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der RWE wird der Ankauf der Schaltstellen im Gemeindegebiet für den Sachzeitwert von 9.515,30 € angeboten.


Das Straßenbeleuchtungsnetz in den Baugebieten der Gemeinde wurde in der Vergangenheit von der Gemeinde erstellt und anschließend in Eigentum und Unterhalt der RWE gegeben. Die einzelnen Schaltstellen für die Straßenbeleuchtung wurden ebenfalls von der Gemeinde errichtet und sind Eigentum der Gemeinde geblieben. Aufgrund neuer Preismodelle der RWE und der Tatsache, dass die Stromlieferung und das Netzbetreiben rechtlich voneinander zu trennen sind, soll in Zukunft der Betrieb der Straßenbeleuchtung ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der RWE einschließlich der Schaltstellen liegen und die Gemeinde ist ausschließlich für die Lampen und deren Anschaffung zuständig.

Um diese Regelung zu realisieren, ist neben der bereits bei der Erschließung erfolgten Übergabe der Kabel auch die Übergabe der Schaltstellen an den Netzbetreiber notwendig, da die Netze miteinander verbunden sein müssen.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Schaltstellen an die RWE entsprechend des Sachzeitwerts zu veräußern und den Unterhalt und die Pflege der Schaltstellen ausschließlich in die Zuständigkeit der RWE zu überführen. Die Unterhaltskosten für die Schaltstellen werden vom Netzbetreiber zukünftig dann getragen.

 

Im Rahmen einer Besprechung mit der RWE, Samtgemeindebürgermeister Selter, Herrn Bürgermeister Brandt und Herrn Bürgermeister Gans wurde die hier vorgeschlagene Lösung als die sinnvollste angesehen. Von daher wird vorgeschlagen, der RWE den Abkauf der Schaltstellen für den entsprechenden Sachzeitwert anzubieten.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):