Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 1.814.200 €
die Ausgaben auf 1.814.200 €
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen auf 181.300 €
die Ausgaben auf 181.300 €
festsetzt,
in § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 300.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v. H.
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Herr Weymann
erläutert den Haushalt 2009 und weist insbesondere darauf hin, dass keine
Kreditaufnahmen vorgesehen sind. An Gewerbesteuereinnahmen ist ein geringerer
Betrag wie 2008 zu erwarten. Im Vermögenshaushalt sind nur die Ausgaben
eingeplant, die unbedingt erforderlich sind. Der Höchststand der Schulden
betrug rd. 700.000 € und konnte bis jetzt auf rd. 186.000 € reduziert werden;
diese Entwicklung ist sehr positiv und damit liegt die Gemeinde Bippen, was den
Schuldenstand angeht, unter dem Landesdurchschnitt.
Er verweist
in diesem Zusammenhang darauf, dass ab 2010 die Doppik eingeführt wird.
Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):