Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen auf                                                                                          1.814.200 €

die Ausgaben auf                                                                                            1.814.200 €

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen auf                                                                                             181.300 €

die Ausgaben auf                                                                                               181.300 €

 

festsetzt,

 

in § 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 300.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festsetzt:

 

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              360 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        360 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                       360 v. H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.


Herr Weymann erläutert den Haushalt 2009 und weist insbesondere darauf hin, dass keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind. An Gewerbesteuereinnahmen ist ein geringerer Betrag wie 2008 zu erwarten. Im Vermögenshaushalt sind nur die Ausgaben eingeplant, die unbedingt erforderlich sind. Der Höchststand der Schulden betrug rd. 700.000 € und konnte bis jetzt auf rd. 186.000 € reduziert werden; diese Entwicklung ist sehr positiv und damit liegt die Gemeinde Bippen, was den Schuldenstand angeht, unter dem Landesdurchschnitt.

Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass ab 2010 die Doppik eingeführt wird.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):