Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2008 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 630.100 €
von 1.489.400 €
auf 2.119.500 €
erhöht,
die Ausgaben um 750.500 €
von 1.489.400 €
auf 2.239.900 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 120.400 €
von 0 €
auf 120.400 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um je 160.100 €
von 263.500 €
auf 423.600 €
erhöht,
in § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2008 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 630.100 €
von 1.489.400 €
auf 2.119.500 €
erhöht,
die Ausgaben um 750.500 €
von 1.489.400 €
auf 2.239.900 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 120.400 €
von 0 €
auf 120.400 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um je 160.100 €
von 263.500 €
auf 423.600 €
erhöht,
in § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Herr Weymann
erläutert kurz den 1. Nachtragshaushalt 2008 und weist auf die Änderungen
einiger Haushalsstellen zum Entwurf, der im Verwaltungsausschuss am 03.12.2008
vorgestellt wurde, hin.
Bürgermeister
Tolsdorf erklärt, dass die Gemeinde in 2008 Strukturhilfen erhalten hat, dies
aber wohl kein „Dauerzustand“ sein wird.
Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):