Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19

Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  5.259.100 €

die Ausgaben auf                                                                     5.682.300 €

Fehlbedarf                                                                                  423.200 €

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  1.745.100 €

die Ausgaben auf                                                                     1.745.100 €

 

festsetzt,

 

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 225.100 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.900.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festsetzt:

 

1.  Grundsteuer

     a)  für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A)                                                                  360 v.H.

     b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                 360 v.H.

 

2.  Gewerbesteuer                                                                        360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                         

 


Den Mitgliedern des Stadtrates werden Erläuterungen zum Haushaltsplan 2009 ausgehändigt, auf die Samtgemeindeoberamtsrat Weymann im Einzelnen eingeht.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):