Der Vorsitzende stellt fest, dass die Genehmigung der Niederschriften St/StR/01/2008 vom 29.01.2008 und St/StR/05/2008 vom 22.04.2008 zurückgestellt wird, da die Niederschriften noch nicht vorliegen.

 

Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift St/StR/07/2008 vom 07.10.2008 werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift genehmigt ist.