1.   Die Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Samtgemeinde Fürstenau werden entsprechend den in dem anliegenden Entwurf des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau genannten Höhe festgesetzt.

 

2.  Der angefügte Entwurf des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau wir als Satzung beschlossen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (28 Ja-Stimmen):