Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschriften werden nicht erhoben. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschriften SG/SGR/04/2008 vom 21.08.2008 und SG/SGR/05/2008 vom 09.10.2008 einstimmig (28 Ja-Stimmen) genehmigt sind.