Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und der Stadtrat beschlussfähig ist. Hinsichtlich des zusätzlichen Tagesordnungspunktes N 6 „Gewerbegrundstück Lingener Straße“ verweist er auf § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Fürstenau vom 13.12.2001.