1.   Die Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Samtgemeinde Fürstenau werden ab 01.01.2009 entsprechend den in dem anliegenden Entwurf des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau genannten Höhe festgesetzt.

 

2.  Der angefügte Entwurf des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau wir als Satzung beschlossen.

 


Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert eingehend die Gebührenkalkulation 2009 sowie die Kostengegenüberstellung 2005/2009. Er stellt fest, dass sich in den letzten Jahren die Bestattungskultur deutlich verändert hat. Die Gebühreneinnahmen haben sich aufgrund der stark angestiegenen Urnenbeisetzung  entsprechend verlagert.  Von Samtgemeindeamtmann Wagener wird erklärt, dass die Gebührenkalkulation den Vorschriften des Nds. Kommunalabgabengesetzes entspricht.

 

Auf die Frage von Beigeordneten Oldenhage, ob Vergleichszahlen der Friedhöfe in Bippen und Berge vorliegen, erklärt Samtgemeindeamtmann Wagener, dass diese nicht vorliegen. Häufig unterscheidet sich die Gebührenkalkulation kirchlicher Friedhofsträger von der vollkostendeckenden Gebührenkalkulation wie in der Samtgemeinde Fürstenau. Die Verwaltung wird die Satzungen der umliegenden kirchlichen Friedhöfe anfordern.

 

Auf die Anregung von Ratsfrau Gerner, ein teilanonymes Grabfeld anzulegen, erklärt Samtgemeindeamtmann Wagener, dass auf den kommunalen Friedhöfen der Samtgemeinde Fürstenau bereits anonyme Urnen- und Reihengrabstätten vorhanden sind. Diese werden gut angenommen, so dass das Angebot aus Sicht der Verwaltung ausreicht. Die Anlegung eines solchen Grabfeldes würde einen erhöhten Pflegeaufwand nach sich ziehen. Ratsherr Speer schließt sich der Anregung von Ratsfrau Gerner an und teilt mit, dass auf dem Ev. Friedhof in Bippen bereits ein teilanonymes Reihen- und Urnengrabfeld angelegt worden ist.

 

Ratsherr Hummert stellt fest, dass noch viele Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen frei sind. Er bittet die Verwaltung Überlegungen dahingehend anzustellen, ob diese Bereiche umgestaltet werden können.

 

Beigeordneter Oldenhage teilt mit, dass es in der Anlage 5 beim Gebührentarif nicht 13.10.2005 sondern 01.01.2009 heißen muss. Außerdem muss es unter Friedhof in Fürstenau, Haselünner Straße, unter 1.2.3  heißen, dass die Gebühr für die Verlängerung der Nutzungsrechte für Wahlgräber (je Platz) 1/30 und nicht 1/40 beträgt. Die Gebührensatzung soll zum 01.01.2009 in Kraft treten.

 

Samtgemeindeoberamtsrat Weymann teilt mit, dass die weitere Entwicklung der nächsten Jahre abgewartet und beobachtet werden muss.

 

Beigeordneter Oldenhage regt an, auch die Entwicklung im Hinblick auf die Friedhofspflege, die von der Fa. Booms, Bippen, durchgeführt wird im Auge zu behalten.

Samtgemeindeoberamtsrat Weymann teilt mit, dass der Vertrag mit der Firma Booms noch bis zum 30.06.2010 läuft. Wie nach Ablauf des Vertrages verfahren werden soll muss zu gegebener Zeit überlegt werden.

 

 


Nach längerer Aussprache empfiehlt der Werksausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):