Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der Rat beschließt nach kurzer Beratung einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Berge soll in § 4, Abs. II, Pkt. 4, dahingehend geändert werden, dass der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand für Gemeindestraßen im Sinne von § 47 Nr. 3 NStrG  50 v.H. beträgt.

 

Für den Weg mit der Nr. 10 der durch das Ing.Büro Tovar für den OT Grafeld gefertigten Bestandaufnahme (Weg zu Feldhaus) soll bis zum 30.11.2008 der Antrag für Zuwendungen nach Ziffer 125.2 der ZILE – Verordnung (ländlicher Wegebau) gestellt werden.

 

Für den Straßenbereich Lindlage ab Sportplatz sind die Kosten sowie der von den Anliegern zu zahlende Anteil zu ermitteln. Anschließend sind die Anlieger zu informieren und bei Übereinstimmung sollte der Zuwendungsantrag bis zum 31.01.2009 gestellt werden.

 


Bürgermeister Brandt erläutert das für den ländlichen Wegebau eingeführte Rankingsystem, wonach die Wege, die die meisten Punkte erhalten, im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden.  Die Vergabeverfahren sind mit 30.11.08 für das 1. Vergabeverfahren und 31.01.09 für das 2. Vergabeverfahren terminiert. Es handelt sich hier um eine recht kurzfristige Mittelgewährung.

 

Entsprechend der ZILE-Förderung gewährt das GLL 50 % auf den Nettobetrag, entspricht 42 % vom Bruttobetrag. Die restlichen 48 % der Gesamtkosten sind entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung in Höhe von 70 % auf die Anlieger umzulegen.

 

Eine Kostenschätzung für den Wegebau in Grafeld liegt vor. Der Verwaltungsausschuss hat empfohlen, für die sich in einem sehr schlechten Zustand befindende bituminöse Zufahrt zum Hof Feldhaus in Grafeld mit einer Länge von 420 m einen Förderantrag zu stellen. Feldhaus, einziger Anlieger dieses Straßenteilstücks, hat sich bereit erklärt, den Anliegeranteil zu übernehmen.

 

Als weitere Maßnahme für die Einsetzung der  ZILE-Förderung hat der Verwaltungsausschuss die Straßen auf Lindlage empfohlen. Hier sind jedoch zunächst die Kosten zu ermitteln und durch die Samtgemeinde die Anliegerbeteiligung zu berechnen.

 

Des weiteren hat der Verwaltungsausschuss empfohlen, die Straßenausbaubeitragssatzung zu ändern und die Kostenteilung auf 50:50 festzulegen.

 

Auf dieser Grundlage schlägt Bürgermeister Brandt ein Gespräch mit den Anliegern vor, um die Bereitschaft zu erfragen.

 

Beigeordneter Bertke weist auf die Flurbereinigungsverfahren in den Ortsteilen Anten und Dalvers hin, in deren Zusammenhang auch die Straßen ausgebaut wurden. Die Flurbereinigung in Grafeld wurde vor 40 Jahren durchgeführt, hier sind die Straßen wie auch in Berge stark sanierungsbedürftig. In Berge hat vor einigen Jahren eine Befragung der Landwirte ergeben, dass sie nicht an einer Flurbereinigung interessiert sind. Vor einer Antragstellung der ZILE-Förderung sollen die Landwirte auf jeden Fall mit ins Boot genommen werden. 

 

Ratsherr Sievers-Over-Behrens weist auf die Unterhaltspflicht der Gemeinden für die Straßen hin, deshalb dürfen sich die Gemeinde hier nicht verweigern.

 

Stellvertretender Bürgermeister Wolting spricht sich für die Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung mit einem Anlieger/Gemeindeanteil von 50/50 aus.