Der Rat
beschließt nach kurzer Beratung auf der Grundlage der Empfehlung des
Verwaltungsausschusses einstimmig (13 Ja-Stimmen):
Ein Einvernehmen gem. § 36 BauGB für das Grundstück Hoher Esch 19 zum Rückbau der Einfriedigung auf die Höhe von 1,0 m wird nicht erteilt.
Die im Bebauungsplan festgelegte Höhe von 0,80 m ist einzuhalten.
Die für den Rückbau gewünschte Frist bis Juni 2009 wird gewährt.