Sitzung: 20.11.2008 SG-Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FG 20/014/2008/1
Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 10.669.600 €
die Ausgaben auf 10.850.700 €
Fehlbedarf 181.100 €
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen auf 4.541.900 €
die Ausgaben auf 4.541.900 €
festsetzt,
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 413.100 € festsetzt,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 195.000 € festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 6.000.000 € festsetzt,
in § 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2009 auf 45 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Samtgemeindebürgermeister Selter führt aus, dass in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses am 13.11.2009 Vorschläge für die Einrichtung einer Atemschutzpflegestelle unterbreitet wurden. Die Kosten für einen An- bzw. Ausbau und die Einrichtung belaufen sich auf insgesamt rd. 90.000 € bis 100.000 €. Weitere Gespräche mit dem Landkreis Osnabrück haben ergeben, dass hier die bestehenden DIN-Vorschriften nicht konsequent eingehalten werden müssen, so dass auch der Umbau bestehender Räumlichkeiten mit erheblich geringeren Mitteln möglich ist. Der genaue Standort ist noch festzulegen.
Nach kurzer Beratung sprechen
sich die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig
dafür aus, für die Einrichtung einer Atemschutzpflegestelle Haushaltsmittel in
Höhe von 20.000 € zur Verfügung zu stellen.
Anschließend erläutert
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann die bisher vorgenommenen Änderungen zum
Haushaltsplanentwurf.
Der Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: