Sitzung: 18.11.2008 Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: FG 20/012/2008/1
Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 5.259.100 €
die Ausgaben auf 5.682.300 €
Fehlbedarf 423.200 €
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen auf 1.745.100 €
die Ausgaben auf 1.745.100 €
festsetzt,
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 225.100 € festsetzt,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.900.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert die bisher vorgenommenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf.
Der Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: